Rechtshilfe

Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei,
wenn es in einer Bar oder Kneipe zu einer Razzia mit anschließendem "Speicheltest" kommt?

 
  • Der Polizei musst du auf Anfrage nur deine Personalien mitteilen bzw. den Personalausweis oder ein anderes gültiges Dokument (Führerschein) vorlegen - mehr nicht (auch nicht Beruf, Vorstrafen, Arbeitsstelle etc.).

  • Der Polizei ist es gestattet, dich bzw. deine Personalien zu kontrollieren. Weiterhin darf sie eine Personaldurchsuchung an dir durchführen, wenn der Verdacht einer Straftat (z. B. auch gegen das Betäubungsmittelgesetz) vorliegt. Körperliche Untersuchungen darf nur ein Arzt durchführen.

  • So gesehen solltest du auf jeden Fall Deinen Personalausweis mitnehmen, da du sonst zur Identitätsfeststellung bis zu 24 Stunden in Polizeigewahrsam genommen werden kannst.

  • Ein sog. Speicheltest ist nur bei begründetem Tatverdacht und NUR nach und auf richterliche Anordnung hin zulässig! Auch Staatsanwaltschaft und Polizei sind ohne Gerichtsbeschluss nicht dazu befugt. Auf bloßes Verlangen der Polizei brauchst du keinen Speicheltest abgeben. Tust du es trotzdem, wäre das so, als ob du einem Unbekannten vor einem Geldautomaten die Geheimzahl deiner Karte nennst.

  • Die Polizei darf dich allein wegen Deiner Weigerung, keinen Speicheltest abzugeben, NICHT festhalten. Nach Feststellung deiner Personalien muss sie dich gehen lassen. Meint sie, dich aus einem anderen Grunde festhalten zu dürfen, muss sie dir den Grund dafür nennen und dich darüber informieren, einer Vertrauensperson (nahe Angehörige, Rechtsanwalt) Bescheid zu sagen.
    Bis zum Ablauf des folgenden Tages musst Du dem Haftrichter / der Haftrichterin vorgeführt werden.

  • Gib auch dann keinen Speicheltest ab, wenn die Polizei dir Vorteile verspricht oder dir sagt, du würdest dich durch deine Weigerung, einen solchen abzugeben, verdächtig machen - das ist eine verbotene Vernehmungsmethode (§ 136a StPO).
    Versprochene Vorteile kann die Polizei nämlich nicht einhalten, da ein Richter / eine Richterin über alles Weitere entscheidet. Über eine Einstellung eines Verfahrens (z.B. wegen vermeintlichen Drogenkonsums deinerseits) kann nur die Staatsanwaltschaft entscheiden.

  • Sollte ein Speicheltest gegen deinen Willen (z. B. wegen Übermüdung, Alkoholisierung oder Drogen) vorgenommen worden sein, hast du das Recht, gerichtlich die Vernichtung deines abgegebenen Speichels sowie die Löschung der damit gewonnenen Daten zu erwirken. Lass einen solchen "Test" also am besten gar nicht erst zu!

  • Für alle oben beschriebenen Situationen ist es sehr ratsam, dass du schweigst.
    Bestreite nichts, stelle keine Fragen und gib keine Informationen (außer deinen Personalien) weiter.
    Du hast genug Zeit, dich für alles weitere von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
    Schweigen kann dir nicht zur Last gelegt werden, im Gegensatz zu einmal gemachten Angaben, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können.

  • Bedenke: PolizistInnen informieren oft nicht richtig über diese Rechte oder kennen sie selber nicht.

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